Beispiele

Praxisbeispiele

Ich zeige Ihnen hier drei Praxisbeispiele aus klassischen PDL-Situationen im Alltag. Die Beispiele sollen Ihnen einen Eindruck davon geben, 
wie sehr das Agieren zu Erfolgen und innerer Ruhe führt.

BEISPIELE: Vom Reagieren zum Agieren


Ärger mit den Krankenkassen


reagieren             

Die Krankenkassen lehnen viele Verordnungen ab – die PDL lässt manche Leistungen daher ohne Abrechnung erbringen.


agieren

Die PDL baut ein Widerspruchswesen auf und geht in den Kampf mit dem jeweiligen Sachbearbeiter. Nach kurzer Zeit haben die jeweiligen Sachbearbeiter begriffen, dass man dieser PDL kein X für ein U vormachen kann. Alle Verordnungen werden genehmigt – wie vom Arzt verordnet.


MDK-Prüfungssituation


reagieren

In der MDK-Prüfung reiben sich die Prüfer an Partikularformulierungen in der Pflegedokumentation. Die PDL erduldet das stundenlange Lamento der Prüfer und bricht danach angesichts der „fiesen Prüfer“ in Tränen aus.


agieren

Die PDL kontert jede unklare/unberechtigte Forderung und Anmerkung der Prüfer mit der Frage: „Wo steht das?“, hat die Prüfanleitung sowie Fachliteratur bereit liegen und führt lückenlos Protokoll über die Prüfung. Sie macht den Prüfern sehr deutlich, dass sie das Protokoll an den zuständigen Landesverband der Pflegekassen sendet. 


Mitarbeiter und Wochenenddienst


reagieren

Ein Mitarbeiter ist am Wochenende jeweils mit einer Spätdiensttour eingeteilt. Er bedrängt die PDL, „dass das an dem Wochenende nicht geht und er sowieso nur noch Frühdienst machen will“. Die PDL fügt sich, weil sie den gelben Schein fürchtet. Sie beklagt auf dem nächsten PDL-Treffen ihres Ortes, dass „die Mitarbeiter viel zu viel Macht haben.“


agieren

Die PDL verweist auf den Dienstplan und zeigt dem Kollegen, dass er am letzten Dienstwochenende bereits Frühdienst hatte. Zudem verweist sie auf seinen Arbeitsvertrag, der ausdrücklich Wechselschicht vorsieht und fragt den Mitarbeiter: „Warum unterschreiben Sie denn einen Arbeitsvertrag mit Wechselschicht, wenn Sie diese gar nicht ableisten wollen?“ Zudem macht sie ihm unmissverständlich klar, dass im Betrieb die Regelung „Gelber Schein ab dem ersten Tag der Krankmeldung“ gilt. 

Da daraufhin die Krankmeldung mitsamt gelben Schein am Freitag eintrudelt, macht die PDL zwei Dinge: erstens meldet sie bei der Krankenkasse des Mitarbeiters Zweifel an der Krankmeldung an und zweitens führt sie am Montag ein Krankenrückkehrergespräch mit dem Mitarbeiter.





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